Die Kosten im Betreuten Wohnen für Senioren setzen sich aus den monatlichen Kosten für Wohnen und Betreuung zusammen.
Kosten für die Betreuung
Im Betreuten Wohnen für Senioren ist eine vordefinierte Betreuung in Form des sogenannten Grundservice vorgesehen, für das eine Pauschale zu entrichten ist.
Wie hoch ist die Pauschale für das Grundservice?
Die Pauschale für das Grundservice beträgt € 323,00 pro Monat (exkl. 10% USt.). Bei Ehepaaren ist dieser Betrag pro Person zu entrichten.
Welche Förderungen gibt es?
Vom Land Steiermark und den Gemeinden bzw. Sozialhilfeverbänden gibt es eine einkommensabhängige Förderung für das Grundservice.
Zur genauen Berechnung Ihrer Eigenleistung kontaktieren Sie uns bitte persönlich.
Folgende Tabelle dient zur Orientierung:
Bemessungsgrundlage*
unter € 977,94
€ 977,95 – € 1.110,99
€ 1.111,00 – € 1.223,99
€ 1.224,00 – € 1.336,99
€ 1.337,00 – € 1.449,99
€ 1.450,00 – € 1.562,99
€ 1.563,00 – € 1.675,99
€ 1.676,00 – € 1.788,99
€ 1.789,00 – € 1.901,99
€ 1.902,00 – € 2.014,99
über € 2.015,00
Eigenleistung
€ 0,-
€ 28,00
€ 57,00
€ 87,00
€ 117,00
€ 149,00
€ 180,00
€ 212,00
€ 245,00
€ 278,00
€ 323,00
* Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der zumutbaren Eigenleistung im Sinne des Punktes I.10 bzw. I.10.1.1, der Richtlinie „Betreutes Wohnen“ für Seniorinnen und Senioren, ist auf Basis der Richtlinie „Definition und Ermittlung des Einkommens für Soziale Dienste zu bestimmen.
Die sich daraus ergebende Bemessunsgrundlage ist die Grundlage für die Ermittlung der zumutbaren Eigenleistung der Bewohnerin, des Bewohners anhand der oben angeführten Tabelle. Bemessungsgrundlage ist das Nettoeinkommen.
Kosten für das Wohnen
Im Betreuten Wohnen für Senioren leben Sie in Ihrer eigenen Wohnung, für die eine Miete (inklusive Betriebskosten- und Heizkostenakonto) zu entrichten ist.
Wie hoch sind die Mietkosten?
Die Höhe der Miete ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung.
Welche Förderungen gibt es?
Für jede Wohnung kann eine Wohnungsunterstützung beantragt werden.
Die Berechnung der Wohnungsunterstützung obliegt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 11A. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.steiermark.at
Einmalige Kosten bei Vertragsabschluss
Kaution von 3 Bruttomonatsmieten
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Kontakt
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Ich berate Sie gerne persönlich!

Heike Rumpl
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