Wie in einer normalen Mietwohnung steht es Ihnen frei, Übernachtungsgäste in Ihrer Wohnung zu empfangen. Wenn Ihr/e Lebensgefährt/in dauerhaft bei Ihnen einzieht, ist allerdings eine Anmeldung des Hauptwohnsitzes im zuständigen Gemeindeamt notwendig. Das bedeutet, dass dann auch ein Grundservice zu entrichten ist.